Wie weit darf friedlicher Protest (noch) gehen?

In der Sendung von Radio Lora München „Auf Kante genäht“ vom 30. Juli 2025 geht es um die Anwendung des Paragrafen 129 StGB auf friedlichen Protest.

So geschehen in München: Die Staatsanwaltschaft München hat öffentliche Anklage nach § 129 Strafgesetzbuch (StGB) gegen Mitglieder der ehemaligen Letzten Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben.

129 Bildung krimineller Vereinigungen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

Prof. Matthias Jahn, Strafrechtsprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt und Richter am Oberlandesgericht Frankfurt erläutert, auf welche Straftaten § 129 ursprünglich zielt und warum es hochproblematisch ist, ihn auf die Aktionen – darunter durchaus auch Straftaten – der Klimaaktivist*innen anzuwenden.

Dr. Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte beleuchtet die gesellschaftspolitischen Auswirkungen auf den Umgang mit Protest, Widerspruch und zivilen Ungehorsam.

Angelika Kasper, Landeslobbybeauftragte in Bayern von Amnesty International erläutert, warum Amnesty die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München verurteilt und ordnet dieses Vorgehen in ein europaweit zu beobachtendes Phänomen ein, das friedlichen Protest einzuschränken versucht.

Hier könnt ihr die Sendung hören: Radio Lora: Auf Kante genäht